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Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmelder

Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmelder

Oftmals wird gerade im privaten Bereich die große Gefahr eines Wohnungsbrandes verdrängt. Zur Sicherung und Bewahrung von persönlichen und sachlichen Werten sollte z. B. auf Rauchwarnmelder nicht verzichtet werden. Hier kann mit relativ geringem Aufwand eine große Wirkung erzielt werden.

Seit 01.11.2012 gilt in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für bestehende  Wohnungen müssen Rauchwarnmelder bis zum 31.12.2015 nachgerüstet werden. Wir erstellen Ihnen die entsprechenden Konzepte.

Rauchwarnmelder gehören in den Bereich der Brandmelder und sind im Prinzip kleine Brandmeldeanlagen, die einen möglichen Brand erkennen und örtlich melden. Doch was passiert, wenn Sie nicht zu Hause sind und auf die Alarmierung nicht reagieren können?

Hier wird eine Brandmeldeanlage zwingend erforderlich, denn sie bündelt die Einzelalarmierungen und meldet sie an eine ständig besetzte Stelle (z. B. Wachdienst, Feuerwehr).

Auch für den gewerblichen Bereich, in dem Brandmeldeanlagen gefordert werden, bieten wir die entsprechenden Installationen an.

Die Leistungsstandards sind für uns in diesem Bereich ebenfalls eine Selbstverständlichkeit und die Richtlinien VDE 0800 sowie die des VdS in jedem Fall bindend. Wir sind für Sie da - rund um die Uhr.

Auch in der Brandmeldetechnik sind wir offizieller Vertragserrichter von der Fa. ABB, einem der führenden Hersteller für Sicherheits- und Brandmeldetechnik.